Wasser ist Vertrauen

Wasser ist unser Lebenselixier und bildet die Grundlage für Leben auf unserer Welt. Unser Körper besteht selbst zu 70% aus Wasser. Es ist unser Element. Täglich benötigen wir es zum Trinken und Kochen, für die Körperhygiene, für die Wäsche, für den Garten und natürlich zur Abkühlung in unseren Schwimmbädern.
Schon weil wir es so intensiv nutzen ist ein gutes Vertrauen in eine erstklassige Wasserqualität wichtig. Wir möchten mit unseren täglichen Leistungen Ihrem Vertrauen gerecht werden und tun alles Erdenkliche, um die beste Wasserqualität für Sie sicher zu stellen.

Wir sind uns unserer großen Aufgabe bewusst und uns ist klar, dass wir damit auch viel Verantwortung für Sie übernehmen. Kontinuierliche Wasserprüfungen, ständige Prüfung der Wasserleitungen und Brunnen sowie die Schulung und Weiterbildung aller Beteiligten sind Garant für eine gute und gesunde Wasserversorgung.

Ihrem Vertrauen immer gerecht zu werden ist unser Ziel.

Wartungsarbeiten

Wasserprüfung

Brunnenkontrolle

Pumpenanlage in Kottendorf

Neues Pumpwerk am Start

 

Ein neues Pumpwerk wurde im Hochbehälter oberhalb von Kirchlauter von der Wasserversorgung der Veitensteingruppe in Betrieb genommen. Grund hierfür waren der sehr hohe Stromverbrauch der alten Pumpen und die zuletzt immer zunehmend steigenden Störanfälligkeiten der Anlage, die aus dem Jahre 1980 stammt. 

Durch die Energieeinsparung und den verminderten Wartungsaufwand wurde somit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Es sollen 18.210 kWh/ Strom im Jahr gespart werden, dies bedeutet auf die gesamte Lebensdauer der Anlage eine CO²-Einsparung von ca. 115 Tonnen. 

Die Kosten für die Erneuerung der Pumpen beliefen sich auch 51.213 Euro (netto), wozu man eine Förderung von 20.485 Euro erwartet. Diese Förderung soll von der Institution „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ ZUG aus Berlin übernommen werden. Hier wurde entsprechend vor Beginn der Maßnahme ein Förderantrag gestellt, dieser wurde unter gewissen Vorrausetzungen bewilligt. 

„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

>Weitere Informationen finden Sie hier<

 Wasserabgabesatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Wasseranalysen 2023

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Download für Bürger

Antrag zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Merkblatt für Hausanschlusserstellung der Wasserleitung

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Bescheinigung über eine Hauswasserinstalltation entsprechend DIN 1988

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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Änderung des Eigentümers

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
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 Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche gegen Bescheide des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe
können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über dem eröffneten Zugang für elektronische Dokumente von der oben aufgeführten Behörde bzw. Körperschaft. Die Adresse hierfür lautet: info@veitensteingruppe.de

Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Hinweis: Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.